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Bologna-Erklärung bzw. Bologna-Prozess

In der gemeinsamen Erklärung haben die für das Hochschulwesen zuständigen Ministerinnen und Minister von 29 europäischen Staaten am 19. Juni 1999 in Bologna beschlossen, bis zum Jahr 2010 einen einen Europäischen Hochschulraum zu verwirklichen.

In der gemeinsamen Erklärung „Der Europäische Hochschulraum“ haben die für das Hochschulwesen zuständigen Ministerinnen und Minister von 29 europäischen Staaten am 19. Juni 1999 in Bologna beschlossen, bis zum Jahr 2010 einen Europäischen Hochschulraum zu verwirklichen und zu diesem Zwecke auf eine Konvergenz der jeweiligen Hochschulsysteme in Europa hinzuarbeiten. Mit dieser inzwischen als Bologna-Prozess bekannten Bestrebung werden folgende Ziele verfolgt:

  • ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse und
  • ein zweistufiges System von Studienabschlüssen zu schaffen,
  • ein Leistungspunktesystem (nach dem ECTS-Modell) einzuführen,
  • die Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen und
  • die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung sowie
  • die europäische Dimension in der Hochschulausbildung zu fördern.

In den folgenden Ministerkonferenzen wurden diese Ziele erweitert und spezifiziert.

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Gute Lehre-
Frischer Wind an deutschen Hochschulen, Projekt nexus der HRK (Hrsg.), Bonn 05/2011