Glossar
Berufsqualifizierung bzw. Beschäftigungsfähigkeit
Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventen bedeutet, dass sie in der Lage sind, auf der Basis der erworbenen fachwissenschaftlichen Kompetenzen (wissenschaftlichen Bildung), ergänzt um den Erwerb von überfachlichen Schlüsselkompetenzen sowie von berufsfeldbezogenen Qualifikationen (Integration von Praktika) einer qualifizierten Beschäftigung nachzugehen, sie zu halten und sich neue Beschäftigungsfelder erschließen zu können.
Die Berufsqualifizierung/Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen soll in den neuen Bachelor- und Master-Studiengängen stärker gefördert werden als in den herkömmlichen Abschlussarten.
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